Immobilien- und Baurecht

Immobilien- und Baurecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Immobilien- und Baurechts, gleich ob es um Ihre Privat- oder Gewerbeimmobilien geht.

Auch sind wir in der Spezialmaterie des Teilungsversteigerungsrechts sowie des Zwangsversteigerungsrechts tätig. Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung oder Auseinandersetzungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft), § 180 I Hs. 1 ZVG. Eine gemeinschaftliche Immobilie wird dabei ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren veräußert, um den gemeinschaftlichen Erlös zwischen den Eigentümern zu verteilen. Wir beraten Sie zu sämtlichen mit der Teilungsversteigerung einhergehenden Sach- und Rechtsfragen, um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu realisieren. Unter anderem ist auf die im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu achten, um die "Versteigerbarkeit" der Immobilie zu gewährleisten. Wir vertreten Ihre Interessen als Miteigentümer gegen die anderen Miteigentümer, dies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den jeweils zuständigen Gerichten (i.d.R. Amtsgerichten) im gesamten Bundesgebiet.
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